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Gernot Wurm - Katrin Arthaber - Josef Drobits | Praxiswissen | Fachbeitrag

3.1 VEXAT – Überblick, Begriffe, Sicherheitsziele

Verordnung explosionsfähige Atmosphären

Die Verordnung explosionsfähige Atmosphären – VEXAT (BGBl II 309/2004 idF BGBl II 186/2015) regelt die Durchführung jener technischen und organisatorischen Bestimmungen des ASchG, die mit den Gefahren durch explosionsfähige Atmosphären in Zusammenhang stehen.

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