© FM Forum Business Solutions GmbH
A-1200 Wien, Dresdner Straße 45
E-Mail: kundenservice@forum-media.at

Neu Dokument-ID: 1127989

Clemens Purtscher | Praxiswissen | Fachbeitrag

11.2 Verarbeiten und Trocknen von Beschichtungsstoffen

Rechtliche Grundlagen

DGUV-Regel 100-500 „Betreiben von Arbeitsmitteln“

Zu den flüssigen Beschichtungsstoffen zählt die DGUV-Regel 100-500 „Betreiben von Arbeitsmitteln“ auch Tränkharze, Spachtelmassen, Füllstoffe, Imprägnier- und Hydrophobiermittel, Schallschluck-, Unterbodenschutz-, Korrosionsschutz- und Brandschutzmittel, Beizen, Polituren und die dazugehörenden Löse- und Verdünnungsmittel (Verdünner), nicht aber metallische Überzüge sowie Kunstharzputze, Kunstharzmörtel und Ähnliches. Beschichtungsstoffe werden auch zum Imprägnieren und Kaschieren eingesetzt.

Maßgeschneidert für Ihren Erfolg: Profitieren Sie von der FORUM Media Online-Welt mit fundiertem Fachwissen, Top Suchergebnissen und vielen aktuellen Themenschwerpunkten.

Als Abonnent melden Sie sich bitte mit Ihren Zugangsdaten an, um auf den Inhalt zuzugreifen.
Oder bestellen Sie jetzt das OnlineBuch Brandschutz im Betrieb in unserem Shop! Zum Shop