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Dokument-ID: 1132999
7.8.2 Wassernebel-Brandbekämpfungsanlagen – Organisatorisches
Verantwortliche Person
Vor Inbetriebnahme einer Wassernebel-Brandbekämpfungsanlage muss der Betreiber eine verantwortliche Person und einen Stellvertreter benennen, die vom Anlagenerrichter eingeschult werden und dann dafür zuständig sind, die Anlage stets in betriebsbereitem Zustand zu halten. Name und Telefonnummer der beiden Personen sind in der Anlagenzentrale gut sichtbar anzubringen.