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Dokument-ID: 325648
7.1.7 Wirkung des Genehmigungsbescheides und Gebühren
Ist das Betriebsanlagengenehmigungsverfahren (das erstinstanzliche Verwaltungsverfahren und ein etwaiges Rechtsmittelverfahren) abgeschlossen und die Genehmigung erteilt – und wurden auch die weiteren erforderlichen Genehmigungen (nach der Bauordnung, dem Naturschutzgesetz etc) eingeholt – steht der erfolgreichen Ausübung des Gewerbes nichts mehr im Wege.