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Claudia Reithmayer-Ebner - Herwig Hauenschild | Praxiswissen | Fachbeitrag

7.1.7 Wirkung des Genehmigungsbescheides und Gebühren

Ist das Betriebsanlagengenehmigungsverfahren (das erstinstanzliche Verwaltungsverfahren und ein etwaiges Rechtsmittelverfahren) abgeschlossen und die Genehmigung erteilt – und wurden auch die weiteren erforderlichen Genehmigungen (nach der Bauordnung, dem Naturschutzgesetz etc) eingeholt – steht der erfolgreichen Ausübung des Gewerbes nichts mehr im Wege.

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