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Neu Dokument-ID: 1030096

Vorschrift

Bergbau-Sprengmittellagerungsverordnung (B-SprLV)

Inhaltsverzeichnis

§ 24. Hinweistafeln

idF BGBl. II Nr. 459/2011 | Datum des Inkrafttretens 29.12.2011

(1) An der Außenseite der Türe zum Lager(gebäude) ist auf das Betretungsverbot für Unbefugte hinzuweisen.

(2) An der Innenseite der Türe zum Lager(gebäude) ist auf die in § 8 Abs. 1 und 2 genannten Verbote hinzuweisen.

(3) An den Türen zu den Lagerräumen sind jeweils Tafeln mit folgenden Hinweisen anzubringen:

  1. Höchstbelagsmenge und
  2. Lagerklasse(n) gemäß Anlage 1.