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Neu Dokument-ID: 700208

Vorschrift

Steiermärkische Veranstaltungssicherheitsverordnung 2014 (VSVO)

Inhaltsverzeichnis

8. Abschnitt
Veranstaltungsmittel

§ 29. Tragekonstruktionen für Veranstaltungsmittel

idF LGBl. Nr. 61/2014 | Datum des Inkrafttretens 01.07.2014

Tragkonstruktionen für die Befestigung von Veranstaltungsmitteln, wie Beleuchtungen, Lautsprecher, Projektoren und Ähnliches, müssen standsicher aufgestellt oder an standsicheren Konstruktionen bzw. standsicheren baulichen Anlagen nach den statischen Erfordernissen fachgerecht befestigt sein. Freihängende Veranstaltungsmittel müssen zusätzlich mit einer Vorrichtung aus nicht brennbaren Materialien (z. B. Stahlseil, Sicherungskette) gegen Herabfallen abgesichert sein.