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Dokument-ID: 700211
Steiermärkische Veranstaltungssicherheitsverordnung 2014 (VSVO)
§ 32. Laser
Werden Lasereinrichtungen, ausgenommen Klasse 1 oder 2, eingesetzt, so sind die Anforderungen der ÖNORM S 1105: 2011 einzuhalten. Insbesondere ist eine „Strahlenschutztechnische Dokumentation“ gemäß Abschnitt 5.1, einschließlich eines Prüfberichtes, zu erstellen und vor Ort bereitzuhalten.