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Dokument-ID: 1030116
Bergbau-Sprengmittellagerungsverordnung (B-SprLV)
§ 39. Hinweistafeln
(1) Im Bereich vor dem Zugangsstollen ist auf das Betretungsverbot für Unbefugte und auf die in § 8 Abs. 1 und 2 genannten Verbote hinzuweisen.
(2) An den Zugangstüren zu den Lagerkammern sind Tafeln mit folgenden Hinweisen anzubringen:
- Höchstbelagsmenge und
- Lagerklasse(n) gemäß Anlage 1.