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Dokument-ID: 700244
Steiermärkische Veranstaltungssicherheitsverordnung 2014 (VSVO)
§ 49. Prüfungen an Flüssiggasanlagen
(1) Der Anschluss der Versandbehälter ist durch eine unterwiesene Person wie folgt durchzuführen:
- Abschrauben der Verschlussmutter bei geschlossenem Flaschenventil mit begleitender augenscheinlicher Kontrolle der Dichtheit des Flaschenventils,
- Augenscheinliche Kontrolle auf Vorhandensein und Unversehrtheit der Dichtung,
- Aufschrauben und Festziehen des Druckreglers, je nach vorhandenem System, händisch oder mit Sechskantschlüssel,
- Durchführung einer Dichtheitsprobe bei geöffnetem Flaschenventil mit Leckspray.
(2) Rohrleitungsanlagen sind vor ihrer Inbetriebnahme mit Luft oder einem inerten Gas einer Druckprüfung durch fachkundige Personen wie folgt unterziehen zu lassen:
- Vorprüfung (Festigkeitsprüfung) mit 1 bar und
- Dichtheitsprüfung mit 150 mbar.
(3) Sämtliche metallischen Teile der Flüssiggasanlage sind in einen Potentialausgleich einzubeziehen und zu erden.