© FM Forum Business Solutions GmbH
A-1200 Wien, Dresdner Straße 45
E-Mail: kundenservice@forum-media.at
Neu
Dokument-ID: 1249886
Flüssiggas-Verordnung 2025 (FGV 2025)
§ 63. Druckgefäße zur Versorgung von ortsveränderlichen Gasverbrauchseinrichtungen
Werden Druckgefäße zur Versorgung von während des Betriebes ortsveränderlichen Gasverbrauchseinrichtungen (zB bei Flämmarbeiten) betriebsmäßig auf verschiedenen Standorten verwendet oder vorübergehend aufgestellt, so müssen solche Druckgefäße, wenn sie eine Füllmenge von mehr als 15 kg aufweisen, durch geeignete Vorrichtungen gegen Umstürzen gesichert sein.