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Dokument-ID: 1190237
2 Der Bürgermeister als Dienstgeber
Eine auf den ersten Blick womöglich leicht zu beantwortende Frage, die sich in der Praxis jedoch weitaus komplizierter darstellt, ist jene nach der Rolle des Bürgermeisters als Dienstgeber. Je nach dem anzuwenden landesgesetzlichen Bestimmungen trifft ihn diesbezüglich teils eine gewichtige Rolle, bei der er etwa über die Begründung und/oder Beendigung von Dienstverhältnissen entscheidet, teils hat er allenfalls nur untergeordnete Pflichten wahrzunehmen und die wesentlichen Kompetenzen liegen bei einem anderen Organ (zB Gemeinderat).