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Nikolaus Sauerschnig | Praxiswissen | Fachbeitrag

5 Der strafrechtliche Rechtsschutz

Einleitung

Die Grenzen des Rechtschutzes im Zusammenhang mit inkriminierten Äußerungen oder Bildnisveröffentlichungen enden nicht im Zivilrecht. Derartige Äußerungen können je nach ihrer Schwere ebenso strafrechtlich relevant sein, was für den Täter naturgemäß zu erheblichen Folgen in Form einer Freiheitsstrafe- oder Geldstrafe führen kann. Darüber hinaus sind die strafrechtlichen Bestimmungen zum Schutz der Ehre und des wirtschaftlichen Rufs auch für etwaige medienrechtliche Ansprüche relevant. Die Vertrautheit mit den einschlägigen (straf)rechtlichen Bestimmungen ist daher essenziell.

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