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Dokument-ID: 1183196
1 Einleitung
Von der Amtsverschwiegenheit und Auskunftspflicht …
Am 1. September 2025 ist es so weit: Der Paradigmenwechsel „Abschaffung des Amtsgeheimnisses, staatliche Transparenz als Regel, Geheimhaltung als Ausnahme“ wird wirksam: Damit wird das seit Jahrzehnten bestehende System zweier in einem Spannungsverhältnis stehender Rechtsfiguren, nämlich der Amtsverschwiegenheit bzw dem Amtsgeheimnis iSd Art 20 Abs 3 B-VG einerseits und der Auskunftspflicht iSd Art 20 Abs 4 B-VG andererseits, abgelöst.