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Gabriela Kaiser | Praxiswissen | Fachbeitrag

3.5 Fragerecht, Resolutionsrecht und Akteneinsicht

Fragerecht

Aus der Verantwortlichkeit des Gemeindevorstandes gegenüber dem Gemeinderat folgt ein Fragerecht desselben. Dieses ist vor allem im eigenen Wirkungsbereich der Gemeinde ein Informations- und Kontrollinstrument. Das Anfragerecht entstammt dem Interpellationsrecht auf parlamentarischer Ebene und spiegelt die Verantwortlichkeit aller Gemeindeorgane gegenüber dem Gemeinderat iSv Art 118 Abs 5 B-VG wieder.

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