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Dokument-ID: 1183001
1.2.9 Wiener Veranstaltungsgesetz 2020
Das Wiener Veranstaltungsgesetz gilt für öffentliche Schaustellungen, Darbietungen und Belustigungen.
Öffentlich sind dabei alle Veranstaltungen, die allgemein zugänglich sind, die gegenüber einem unbestimmten Personenkreis beworben werden, oder bei denen die Mitgliedschaft an einer Vereinigung nur zu dem Zweck erworben wird, um an dieser Veranstaltung teilzunehmen.