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Dokument-ID: 1106888
2.1 Inbetriebnahme einer Videoüberwachun
Zusammengefasst ergibt sich im Gemeindebereich folgende Vorgehensweise, um einen datenschutzkonformen Betrieb zu gewährleisten:
- Abklärung mit Techniker, dass nur die zu überwachende Einrichtung und weitere maximal 50 cm des umliegenden öffentlichen Raumes von der Bildaufnahme umfasst sind.
- Durchführung und Ausformulierung der Datenschutzfolgenabschätzung sofern diese notwendig ist.
- Anhand der Datenschutzfolgenabschätzung IT-Konzept für die Videoüberwachung entwerfen (wer hat Zugang zu den Aufnahmen, wie werden diese verschlüsselt, wie werden die Aufnahmen [automatisch] gelöscht etc).
- Beschlussfassung im zuständigen Organ (idR Gemeinderat) über die Installation einer Videoüberwachung.
- Anbringen der Hinweistafel inkl Datenschutzerklärung.
- Installation und Inbetriebnahme der Videoanlage.
- Laufende Protokollierung, Kontrolle und Löschung.