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Dokument-ID: 994219
7.7 Abgabe und Verkauf von Liquids nach dem Chemikaliengesetz
Bezug und Abgabe von bestimmten gefährlichen Stoffen und Gemischen sind auch nach dem Chemikaliengesetz geregelt.
Dabei ergeben sich aufgrund der Berechnungsmethode folgende Abstufungen für nikotinhaltige Liquids (Achtung! Nachfolgende Angaben berücksichtigen nur die Einstufung aufgrund der Gefahreneigenschaften von Nikotin, nicht aber anderer Inhaltsstoffe):