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2.5 Aktualität von Registrierungsdossiers im Fokus
Mit 12. Jänner 2021 ist die „Durchführungsverordnung (EU) 2020/1435 der Kommission vom 9. Oktober 2020 über die den Registranten auferlegten Pflichten zur Aktualisierung ihrer Registrierungen gemäß Verordnung (EG) Nr 1907/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates zur Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung chemischer Stoffe (REACH)“ in Kraft getreten. Mit dieser Verordnung soll gewährleistet sein, dass REACH-Registrierungsdossiers regelmäßig aktualisiert und somit aktuell gehalten werden. Dazu verpflichtet sind die betroffenen Unternehmen, also die Registranten.