© FM Forum Business Solutions GmbH
A-1200 Wien, Dresdner Straße 45
E-Mail: kundenservice@forum-media.at

Neu Dokument-ID: 1070976

Marko Sušnik | Praxiswissen | Fachbeitrag

8.2.43 Alkane, C10–C13 Chlor (Kurzkettige Chlorparaffine)

In Eintrag 42 des Anhanges XVII der REACH-Verordnung waren bis 2013 Beschränkungen für Alkane, C10-C13 Chlor (kurzkettigen Chlorparaffine, EINECS-Nummer 287-476-5) festgelegt. Kurzkettige Chlorparaffine dürfen als Stoffe oder Bestandteile von Gemischen – ab einer Konzentration von mehr als 1 Gewichtsprozent – nicht für Verwendungen in der Metallver- und der Metallbearbeitung und nicht zum Fetten von Leder in Verkehr gebracht und nicht verwendet werden. Diese Beschränkung wurde (mittels Verordnung (EU) Nr 126/2013) gestrichen, da sie davor gleichwertig in die POP-Verordnung (Verordnung (EU) Nr 2019/1021) aufgenommen wurde und damit in der REACH-Verordnung obsolet geworden war.

Maßgeschneidert für Ihren Erfolg: Profitieren Sie von der FORUM Media Online-Welt mit fundiertem Fachwissen, Top Suchergebnissen und vielen aktuellen Themenschwerpunkten.

Als Abonnent melden Sie sich bitte mit Ihren Zugangsdaten an, um auf den Inhalt zuzugreifen.
Oder bestellen Sie jetzt das OnlineBuch Chemikalienrecht für österreichische Betriebe in unserem Shop! Zum Shop