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5.1 Alternativen zu Tierversuchen
Der Trend weltweit und ganz besonders in der EU ist es, dass Tierversuche – besonders solche an Wirbeltieren – möglichst minimiert werden. Derzeit ist das nicht immer einfach möglich und es werden jährlich rund 12 Millionen Wirbeltiere für Testzwecke im Bereich der Regulatorik und der Forschung eingesetzt. Der regulatorische Druck steigt allerdings immens, diese Zahl rasch zu senken. Die horizontale Gesetzgebung dazu ist die Tierversuchsrichtlinie (2010/63/EU). Diese verbietet es grundsätzlich, dass Tierversuche durchgeführt werden, wenn es andere regulatorisch akzeptierte Versuchsmethoden gibt. Solche Versuchsmethoden nennt man vereinfacht: alternative Testmethoden. Dem liegt das sg 3R-Prinzip (Reduction, Refinement or Replacement of animal use) zugrunde, also das Prinzip der Verringerung, erträglicheren Gestaltung und dem Ersatz von Tierversuchen. Was im Detail bedeutet: