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Dokument-ID: 1190876
3.7.1 Anforderungen an Kennzeichnungsetiketten
Das Kennzeichnungsetikett selbst kann als einfacher Aufkleber, Aufdruck oÄ am Gebinde ausgeführt sein. Möglich sind auch Faltetiketten und Anhängeetiketten. Diese beiden Typen von Etiketten eignen sich insbesondere für Fälle, in denen am Gebinde zu wenig Platz ist, zB Kleingebinde oder mehrere Sprachen sollen abgedeckt werden. Mit der CLP-Novelle aus 2024 wurden insbesondere die Regelungen für Faltetiketten flexibler gestaltet und der Inverkehrbringer kann praktisch zwischen „gewöhnlichem“ Etikett und dem Faltetikett wählen.