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Dokument-ID: 1078411
4.1.3 Arbeitsweise der Widerspruchskammer
Die Widerspruchskammer prüft die Zulässigkeit der Beschwerde und holt dann gegebenenfalls die Stellungnahme der ECHA zum Beschwerdefall ein. Wenn es notwendig wird, findet eine mündliche Verhandlung statt, und gegebenenfalls kommt es zu einer Entscheidung, einschließlich einer Entscheidung über die (allfällige) Rückerstattung der Widerspruchsgebühr.