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Hermann Götsch | Glossar

Ausschuss der Mitgliedstaaten

Der Ausschuss der Mitgliedstaaten (MSC) ist ein Ausschuss bei der Europäischen Chemikalienagentur, der für folgende Aufgaben zuständig ist: Klärung von möglichen Meinungsverschiedenheiten über Entscheidungsentwürfe, die von der Agentur oder von den Mitgliedstaaten nach Titel VI vorgeschlagen werden, und über Vorschläge zur Ermittlung von besonders besorgniserregenden Stoffen, die dem Zulassungsverfahren zu unterwerfen sind. Jeder Mitgliedstaat entsendet ein Mitglied mit einer Amtszeit von drei Jahren. Die Wiederwahl ist möglich. Die Mitglieder des Ausschusses können sich von Beratern für wissenschaftliche, technische oder Regulierungsfragen begleiten lassen.