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Ausschuss für Risikobeurteilung
Der Ausschuss für Risikobeurteilung ist der Agenturausschuss, der die Stellungnahmen der Agentur zu Risikobewertungen, Zulassungsanträgen, Vorschlägen zu Beschränkungen, Vorschlägen zur Einstufung und Kennzeichnung im Rahmen der Einstufungs- und Kennzeichnungsvorschläge und zu allen anderen Fragen ausarbeitet, die sich aus der Anwendung dieser Verordnung in Bezug auf Risiken für die menschliche Gesundheit und die Umwelt ergeben. Der Verwaltungsrat ernennt mindestens eine und höchstens zwei der von den Mitgliedstaaten benannten Personen zu Mitgliedern des Ausschusses für Risikobeurteilung, ihre Amtszeit beträgt drei Jahre, und die Wiederernennung ist möglich. Die Mitglieder des Ausschusses können sich von Beratern für wissenschaftliche, technische oder Regulierungsfragen begleiten lassen.