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Hermann Götsch | Glossar

Ausschuss für sozioökonomische Analyse

Der Ausschuss für sozioökonomische Analyse ist ein Agenturausschuss, der die Stellungnahmen der Agentur zu Zulassungsanträgen, Vorschlägen zu Beschränkungen und allen anderen Fragen ausarbeitet, die sich aus der Anwendung dieser Verordnung in Bezug auf die sozioökonomischen Auswirkungen möglicher Rechtsvorschriften für Stoffe ergeben. Der Verwaltungsrat ernennt mindestens eine und höchstens zwei der von den Mitgliedstaaten benannten Personen zu Mitgliedern des Ausschusses für sozioökonomische Analyse, ihre Amtszeit beträgt drei Jahre, und eine Wiederernennung ist möglich. Die Mitglieder des Ausschusses können sich von Beratern für wissenschaftliche, technische oder Regulierungsfragen begleiten lassen.