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2.4 Begasungssicherheitsverordnung
Die Begasungssicherheitsverordnung ist eine Durchführungsverordnung zum giftrechtlichen Teil des ChemG 1996. Die gesetzliche Grundlage für diese Verordnung bildet vor allem § 46 Abs 3 ChemG 1996. In der Begasungssicherheitsverordnung sind Schutzvorschriften dafür festgelegt, dass die Risiken, die mit der Durchführung von Begasungen von Objekten mit gasförmigen Giften verbunden sind, entsprechend beachtet werden. Im Wesentlichen handelt es sich um eine detaillierte „technische Vorschrift“, in der in Bezug auf die Begasungen behördlich geforderte Voraussetzungen und Vorgangsweisen festgelegt sind.