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Dokument-ID: 251448
6.1.2 Begriffsbestimmungen und Anforderungen
Die GLP-Richtlinie definiert die „Gute Laborpraxis“ als ein „Qualitätssicherungssystem“. Wesentliche Bestandteile dieses Systems sind Anforderungen an die organisatorischen Qualitäten der Prüfstellenleiter und die Fachkunde der Personen, die die Prüfungen durchführen, an die Organisation und Ausstattung der Prüfstelle sowie an die Durchführung und Dokumentation der Prüfungen selbst.