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4.2 Betroffene Stoffe
Das EUC stützt sich im Wesentlichen auf eine Reihe von Einstufungen gemäß der CLP-Verordnung und definiert so die Gruppe der „Schädlichsten Stoffe“, in engl MHC (Most Hazardous Chemicals). Diese Gruppe umfasst die Eigenschaften der besonders besorgniserregenden Stoffe (SVHC – Substances of Very High Concern) und somit auch alle Stoffe, die gemäß REACH-Verordnung als SVHC identifiziert wurden, geht aber deutlich weiter. Die relevanten Gefahreneigenschaften umfassen bereits die in 2023 neu eingefügten Gefahrenklassen für die Hormonschädigung und Persistenz und sind folgende: