© FM Forum Business Solutions GmbH
A-1200 Wien, Dresdner Straße 45
E-Mail: kundenservice@forum-media.at
3.2.6 Biozidprodukte-Verzeichnis (§ 6)
Mit dieser Bestimmung im Biozidproduktegesetz wird eine gesetzliche Ermächtigung geschaffen, ein für die Information der Öffentlichkeit bestimmtes Verzeichnis der in Österreich oder für Österreich zugelassenen Biozidprodukte zu führen. Mit Artikel 71 der EU-Biozidprodukteverordnung hat diese Bestimmung eigentlich nichts zu tun, da das „R4BP“ eigentlich kein Register ist und jedenfalls nicht öffentlich zugänglich, sondern eine „Applikation“ zur Eingabe und Verteilung von Anträgen (die nun bei der ECHA angesiedelt ist). Die ECHA ist gemäß der EU-Biozidprodukteverordnung zwar schon damit beauftragt, umfangreiche Informationen zu Wirkstoffen und Biozidprodukten auch für die Öffentlichkeit bereit zu stellen, doch ist die Form nicht so genau festgelegt, und es ist nicht sichergestellt, dass man aus diesen Informationen entnehmen wird können, welche Biozidprodukte unter welchen Zulassungsnummern und in welchen Mitgliedstaaten zugelassen sind. Vollständigkeitshalber werden in das österreichische Verzeichnis alle Biozidprodukte eingetragen, die in Österreich oder „für Österreich“ (etwa in Form einer Unionszulassung) zugelassen worden sind. Dabei sollte derzeit aber nicht übersehen werden, dass Biozidprodukte, die alte Wirkstoffe enthalten und derzeit gemäß den Übergangsregelungen noch nicht der Zulassungspflicht zu unterziehen sind, nicht im Biozidprodukte-Verzeichnis erfasst werden können. Zwar werden derartige Biozidprodukte, wenn sie als „gefährlich“ eingestuft sind, dadurch amtlich erfasst, dass der Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie das Sicherheitsdatenblatt zu übermitteln war, sie wurden aber nicht in das Biozidprodukte-Verzeichnis der zugelassenen Biozidprodukte aufgenommen. Wenn das Biozidprodukte-Verzeichnis von der Umweltbundesamt GmbH wie bisher weitergeführt wird, so wird auch in Zukunft in Österreich ein gut überschaubares und auf die wesentlichen Angaben zu den einzelnen zugelassenen Biozidprodukten konzentriertes Verzeichnis zur Verfügung stehen (derzeit sind zu den einzelnen zugelassenen Biozidprodukten die wesentlichen Angaben, wie zB die jeweilige Zulassungsnummer, Bezeichnung und Bezeichnungen der Wirkstoffe, etc enthalten).