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Marko Sušnik | Praxiswissen | Fachbeitrag

8.2.67 Bisphenol A

In Eintrag 66 des Anhanges XVII der REACH-Verordnung sind Beschränkungen betreffend Bisphenol A, CAS-Nr 80-05-7, für die Verwendung in Thermopapier enthalten. Diese Beschränkung wird durch die Verordnung (EU) 2016/2235 vom 12. Dezember 2016 in Anhang XVII inkludiert. Die Beschränkung basiert auf der Initiative von Frankreich und zielt auf den Schutz von Arbeitnehmer – insbesondere Kassenpersonal – und Verbraucher, sowie ungeborene Kinder dieser ab. Diesen können Bisphenol A durch auf Thermopapier gedruckte Zahlungsbelege ausgesetzt sein. Thermopapier besteht aus Rohpapier, welches zumindest mit einer Schicht Bisphenol A beschichtet ist. Wenn diese Beschichtung erhitzt wird, ändert sich die Farbe und Zeichen erscheinen.

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