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Marko Sušnik | Praxiswissen | Fachbeitrag

6.1 Allgemeines

Seit 1. Jänner 2021 ist das Vereinigte Königreich nicht mehr Teil der Europäischen Union. Damit wurde der so genannte Brexit nun endgültig umgesetzt. Das hat natürlich auch Auswirkungen auf das Chemikalienrecht. So ist das Vereinigte Königreich nicht mehr Teil des Europäischen Wirtschaftsraumes und beispielsweise gilt die REACH-Verordnung – wie auch andere EU-Verordnungen – dort nicht mehr. Folglich ist damit das Vereinigte Königreich ein Drittland und die Verbringung eines Stoffes von dort in die Europäische Union ist ein Import und damit im Rahmen der REACH-Verordnung registrierungspflichtig, wie beispielsweise auch Importe aus Indien oder den USA. Vergleichbares gilt für andere Registrierungs-, Zulassungs- und Genehmigungssysteme des Chemikalienrechts, wie beispielsweise im Rahmen des Biozidprodukterechts, Pflanzenschutzmittelrechts oder ähnlicher Gesetzgebungen.

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