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1.1 Einführung
Das Chemikaliengesetz 1996, ein österreichisches Bundesgesetz, hat die zentrale Zielbestimmung des vorsorglichen Gesundheits- und Umweltschutzes. Es hebt gleichzeitig die wünschenswerte Methodik zu dieser Zielerreichung – die eigenverantwortliche Prüfung und Beurteilung der von Chemikalien ausgehenden Gefahren und Risiken – hervor. In § 19 ChemG 1996 ist eine allgemeine Sorgfaltspflicht für den Umgang mit gefährlichen Stoffen und Gemischen verankert, die – kurz zusammengefasst – von jedermann (bis hin zum privaten Endverbraucher) die Beachtung von grundlegenden Vorkehrungen zum sicheren Umgang mit Chemikalien verlangt.