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Dokument-ID: 283406
10.3 Definition der „Pflanzenschutzmittel“
Pflanzenschutzmittel unterscheiden sich von anderen Chemikalien durch ihren genau abgegrenzten Einsatzzweck, der von bestimmten Eigenschaften dieser Chemikalien abhängt. Es können auch „Organismen“ Pflanzenschutzmittel oder Wirkstoffe für Pflanzenschutzmittel sein, während sich die chemikalienrechtlichen Regelungen nur auf chemische Stoffe, Gemische und Erzeugnisse beziehen, nicht aber auf lebende Organismen. Auf Pflanzenschutzmittel oder Wirkstoffe, die Organismen sind, finden die Regelungen des ChemG 1996 daher insgesamt keine Anwendung.