© FM Forum Business Solutions GmbH
A-1200 Wien, Dresdner Straße 45
E-Mail: kundenservice@forum-media.at

Neu Dokument-ID: 978698

Marko Sušnik | Praxiswissen | Fachbeitrag

9.1.1 Die Europäische Chemikalienagentur ECHA

Eines der wichtigsten Ziele der REACH-Verordnung betrifft die Einrichtung und den Betrieb der Europäischen Chemikalienagentur – ECHA – die ihren Sitz in Helsinki Finnland hat. Ursprünglich bestehende Initiativen, diese Agentur in Österreich (Wien) anzusiedeln, haben nicht zum Erfolg geführt. Die ECHA ist aus dem schon länger bestehenden Europäischen Chemikalienbüro in Ispra, Italien, hervorgegangen, hat dieses aber vor allem in der personellen Ausstattung bereits um ein Vielfaches überholt und beschäftigt derzeit rund 500 Mitarbeiter. Nebst Zuständigkeiten nach der REACH-Verordnung hat die ECHA auch Zuständigkeiten im Rahmen anderer EU-Verordnungen, wie zB der CLP-, PIC-, POP- oder Biozidprodukteverordnung.

Maßgeschneidert für Ihren Erfolg: Profitieren Sie von der FORUM Media Online-Welt mit fundiertem Fachwissen, Top Suchergebnissen und vielen aktuellen Themenschwerpunkten.

Als Abonnent melden Sie sich bitte mit Ihren Zugangsdaten an, um auf den Inhalt zuzugreifen.
Oder bestellen Sie jetzt das OnlineBuch Chemikalienrecht für österreichische Betriebe in unserem Shop! Zum Shop