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6.3 Die Stoffbewertung
Die Stoffbewertung bietet den Behörden eine sehr weitgehende Möglichkeit, bestimmte Risiken detailliert abzuklären. Der Fokus liegt dabei auf Risiken für Mensch und Umwelt, die sich aus der Verwendung und/oder der Herstellung eines chemischen Stoffes ergeben können. Anders als bei den beiden Varianten der Dossierbewertung, ist die Stoffbewertung sehr stark einzelfallspezifisch. Durchgeführt wird eine solche Bewertung immer durch die zuständige Behörde eines Mitgliedstaates, die dafür durch die Europäische Chemikalienagentur finanziell entschädigt wird. In Österreich führt die Stoffbewertung die Umweltbundesamt GmbH im Auftrag des Bundesministeriums zuständig für Umweltangelegenheiten durch. Die Chemikalienagentur selbst hat im Gesamtprozess eine koordinierende Funktion. Eine Stoffbewertung erfolgt – wie schon der Name sagt – immer für einen Stoff. Das heißt, es erfolgt die Bewertung aller Dossiers zum gleichen Stoff.