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2.2 Die Stoffsicherheitsbeurteilung
Eine Stoffsicherheitsbeurteilung ist eine Risikobewertung und muss von jedem Registranten in der Regel für jeden Stoff, der ab zehn Jahrestonnen hergestellt bzw importiert wird, durchgeführt werden. Diese umfasst den gesamten Lebenszyklus eines Stoffes von der Herstellung über die Verwendung bis zu seiner Entsorgung. Diese Bewertung wird als „Stoffsicherheitsbericht“ dokumentiert und ist ein Bestandteil der Registrierungsunterlagen. Nachgeschaltete Anwender können durch Bekanntgabe ihrer Verwendungen an die Lieferanten und durch fachliche Angaben zur Risikobeurteilung dieser Verwendungen ebenfalls zu den Stoffsicherheitsbeurteilungen beitragen. Sie können aber gegebenenfalls auch eigene Stoffsicherheitsbeurteilungen nach den für sie maßgeblichen Regelungen erstellen. Die Stoffsicherheitsbeurteilung und damit auch der Stoffsicherheitsbericht sind zweifelsohne ein wesentliches Element der REACH-Registrierung. Sie sind auch Bestandteil der REACH-Zulassung.