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1.1.2 Die Verordnung (EG) Nr 1272/2008 über die Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung von Stoffen und Gemischen
Mit der Verordnung (EG) 1272/2008 über die Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung von Stoffen und Gemischen vom 16. Dezember 2008, ABl L 353 vom 31.12.2008, S 1 (CLP-Verordnung – nach den Akronymen der englischen Bezeichnung „Classification, Labelling and Packaging“), hat die Europäische Union das von den Vereinten Nationen entwickelte „Global harmonisierte System zur Einstufung und Kennzeichnung von Chemikalien“ („Globally Harmonised System of Classification and Labelling of Chemicals“ – GHS) in verbindlich anzuwendendes, direkt geltendes Gemeinschaftsrecht übernommen. Durch die Einführung des GHS in die EU-CLP-Verordnung werden die Bestimmungen der Beförderung gefährlicher Güter auf den einzelnen Verkehrsträgern (ADR – Straße, RID – Eisenbahn, ADN – Binnenschifffahrt, IMDG – Seeschifffahrt, ICAO-IT – Luftfahrt) und des Chemikalienrechts harmonisiert, aber auch das ArbeitnehmerInnenschutzrecht ist hinsichtlich der Vorschriften über gefährliche Arbeitsstoffe entsprechend anzupassen.