© FM Forum Business Solutions GmbH
A-1200 Wien, Dresdner Straße 45
E-Mail: kundenservice@forum-media.at

Neu Dokument-ID: 1078407

Marko Sušnik | Praxiswissen | Fachbeitrag

4.1 Die Widerspruchskammer

Die REACH-Verordnung enthält auch die Regelungen über die Einrichtung, die Aufgaben und den laufenden Betrieb der ECHA mit Sitz in Helsinki. Auf Basis der REACH-VO entstehen wiederum neue Rechtsvorschriften, da die REACH-VO eine ganze Reihe von so genannten „Rechtserzeugungsnormen“ enthält. Bei solchen Vorschriften geht es darum, mit „Durchführungsrechtsakten“ Details, etwa des Inverkehrbringens oder der Beurteilung von Gefahren und Risiken von Stoffen zu regeln. Eine ganz spezielle Einrichtung, die als Teil der ECHA geschaffen wurde, ist die so genannte „Widerspruchskammer“. Sie erzeugt eine andere Art von Rechtsnormen, indem sie wie ein „Gericht“ über Beschwerden, die Personen bzw Firmen gegen Akte der ECHA vorbringen, entscheidet.

Maßgeschneidert für Ihren Erfolg: Profitieren Sie von der FORUM Media Online-Welt mit fundiertem Fachwissen, Top Suchergebnissen und vielen aktuellen Themenschwerpunkten.

Als Abonnent melden Sie sich bitte mit Ihren Zugangsdaten an, um auf den Inhalt zuzugreifen.
Oder bestellen Sie jetzt das OnlineBuch Chemikalienrecht für österreichische Betriebe in unserem Shop! Zum Shop