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4.1 Die Widerspruchskammer
Die REACH-Verordnung enthält auch die Regelungen über die Einrichtung, die Aufgaben und den laufenden Betrieb der ECHA mit Sitz in Helsinki. Auf Basis der REACH-VO entstehen wiederum neue Rechtsvorschriften, da die REACH-VO eine ganze Reihe von so genannten „Rechtserzeugungsnormen“ enthält. Bei solchen Vorschriften geht es darum, mit „Durchführungsrechtsakten“ Details, etwa des Inverkehrbringens oder der Beurteilung von Gefahren und Risiken von Stoffen zu regeln. Eine ganz spezielle Einrichtung, die als Teil der ECHA geschaffen wurde, ist die so genannte „Widerspruchskammer“. Sie erzeugt eine andere Art von Rechtsnormen, indem sie wie ein „Gericht“ über Beschwerden, die Personen bzw Firmen gegen Akte der ECHA vorbringen, entscheidet.