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Hermann Götsch | Praxiswissen | Fachbeitrag

3 Die Zubereitungsrichtlinie 1999/45/EG

Die ehemalige Richtlinie betreffend die Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung von gefährlichen Zubereitungen, die RL Nr 1999/45/EG des Europäischen Parlaments und des Rates, war im Frühjahr 1999 beschlossen worden und ist endgültig nach einer langen Übergangsfrist am 1. Juli 2015 außer Kraft getreten. Seither ist auch die Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung von Zubereitungen – die nun „Gemische“ genannt werden – ausschließlich gemäß der EU-CLP-Verordnung durchzuführen. Allerdings dürfen Packungen von Gemischen (Zubereitungen), die der Zubereitungsrichtlinie entsprechen (also etwa die „alte“ Kennzeichnung aufweisen) und die am 1. Juni 2015 schon auf dem Markt verfügbar waren, noch bis zum 1. Juni 2017 abverkauft werden.

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