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3 Durchführungsverordnungen der Kommission zur EU-F-Gase-Verordnung
Mit dem Inkrafttreten der EU-F-Gase-Verordnung (EU) 2024/573 ist der Europäischen Kommission die Befugnis erteilt, zu zahlreichen Artikeln der Verordnung nähere Bestimmungen in eigenen Durchführungsverordnungen zu erlassen. Diese als „Durchführungsverordnungen der Kommission“ bezeichneten Rechtsakte stellen zufolge ihres Rechtscharakters als „Verordnungen“ auf dem Niveau des Unionsrechts somit direkt anwendbares, nicht mehr eigens in den Mitgliedstaaten umsetzungsbedürftiges Recht dar, das in allen EU-Mitgliedstaaten unmittelbar gilt. Dennoch sind in vielen Fällen durch nationale Gesetzgebungsakte zu erlassende, in der Regel administrative Umsetzungsbestimmungen, erforderlich. Die folgende Aufzählung der Durchführungsverordnungen gibt einen Überblick, welche Durchführungsverordnungen in Verbindung mit der F-Gase-Verordnung 2024 in Rechtskraft stehen, wobei für einige Bereiche die noch auf Grundlage der zuvor geltenden F-Gase-Verordnung (EU) 517/2014 erlassenen Durchführungsverordnungen anzuwenden sind, bis die Kommission den jeweiligen Gegenstand regelnde Verordnungen auf Basis der F-Gase-Verordnung 2024 erlässt. Darüber hinaus werden auch Verordnungen der Kommission angeführt, die spezifische Anforderungen für Erzeugnisse festlegen, die der Richtlinie 2009/125/EG über die umweltgerechte Gestaltung energieverbrauchender Produkte unterliegen und bei denen gegebenenfalls klimarelevante Fluide als Wärmeübertragungsmedium zum Einsatz kommen. Die nachfolgende Auflistung stellt die chronologische Reihenfolge ihrer Veröffentlichung dar: