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1 Das Chemikalienrecht – Einführung
Das Chemikalienrecht in Österreich besteht aus einer Kombination von direkt geltenden EU-Verordnungen einerseits und von österreichischen Vorschriften in Form von Bundesgesetzen und österreichischen Durchführungsverordnungen andererseits, wobei insbesondere für die Vollziehung und Überwachung aller einschlägigen Vorschriften – einschließlich der EU-Verordnungen – in Österreich ein gesetzlicher „Rahmen“ notwendig ist, der auch dazu geeignet sein muss, hinsichtlich der direkt geltenden EU-Verordnungen die operative Verknüpfung mit dem österreichischen Rechtssystem herzustellen. Das bedeutet, dass auch für die Anwendung der unmittelbar geltenden EU-Verordnungen begleitende österreichische Vorschriften erforderlich sind, und daher immer auch diesen Konnex herstellende österreichische Vorschriften in Geltung stehen müssen.