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Hermann Götsch | Praxiswissen | Fachbeitrag

1 PIC-Verordnung – Kurzdarstellung und Arbeitsbehelfe

Die Verordnung (EU) Nr 649/2012 über die Aus- und Einfuhr gefährlicher Chemikalien („EU-PIC-Verordnung“) regelt für die ganze Europäische Union und damit auch für Österreich die Einzelheiten der Vorgangsweise bei der Aus- und Einfuhr von bestimmten „gefährlichen“ Chemikalien in Drittstaaten bzw aus Drittstaaten. Diese Verordnung (EU) enthält aber zusätzlich auch generelle Anforderungen an die Kennzeichnung und die Sicherheitsdatenblätter für alle für den Export in Drittstaaten bestimmte Chemikalien, einschließlich Pflanzenschutzmitteln und Biozidprodukten.

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