© FM Forum Business Solutions GmbH
A-1200 Wien, Dresdner Straße 45
E-Mail: kundenservice@forum-media.at

Neu Dokument-ID: 1098211

Paul Krajnik | Praxiswissen | Fachbeitrag

3.1.6 Einstufung, Kennzeichnung, Verpackung

Die EU-Biozidprodukteverordnung enthält in Art 69 die Anordnungen, wie die Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung von Biozidprodukten durchzuführen ist. Diese Anordnungen richten sich direkt an die Normadressaten, also jene natürlichen und juristischen Personen, die Biozidprodukte auf dem Markt bereitstellen. Bundesgesetzlicher Regelungen bedarf es hierzu nur ergänzungsweise insofern, als in der EU-Biozidprodukteverordnung auch auf Regelungen des Chemikalienrechtes verwiesen wird, deshalb sind auch entsprechende innerstaatliche Verweise auf das Chemikaliengesetz 1996 erforderlich.

Maßgeschneidert für Ihren Erfolg: Profitieren Sie von der FORUM Media Online-Welt mit fundiertem Fachwissen, Top Suchergebnissen und vielen aktuellen Themenschwerpunkten.

Als Abonnent melden Sie sich bitte mit Ihren Zugangsdaten an, um auf den Inhalt zuzugreifen.
Oder bestellen Sie jetzt das OnlineBuch Chemikalienrecht für österreichische Betriebe in unserem Shop! Zum Shop