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Dokument-ID: 978818
Einstufung
Die Einstufung ist ein Vorgang, in dem gegebene Stoffe oder Zubereitungen je nach ihren inhärenten Eigenschaften und nach Maßgabe der in der Richtlinie 67/548/EWG festgelegten Kriterien einer der 15 Gefahrenkategorien zugeordnet werden. Erweist sich ein Stoff als nicht gefährlich, wird er nicht eingestuft. Gemäß CLP werden Stoffe oder Gemische in Gefahrenklassen eingestuft.
(CLP Art 5 ff)