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Hermann Götsch - Josef Drobits | Praxiswissen | Fachbeitrag

1.2.1 Erfassung der Arbeitsstoffe

Arbeitgeber müssen sich hinsichtlich aller Arbeitsstoffe vergewissern, ob es sich um gefährliche Arbeitsstoffe handelt.

Weitgehend stofflich harmlose Arbeitsstoffe können in bestimmten Arbeitsverfahren eine gefährliche Verteilung besitzen: als Staub, feinverteilt in Luft, können bestimmte Stoffe explosionsfähige Staub-Luft-Gemische bilden. Die Explosionsfähigkeit eines Staubes (KSt-Wert) lässt sich messtechnisch bestimmen. Es handelt sich dabei um ein relativ aufwändiges Prüfverfahren, aber mit definiertem Ergebnis, das Planungsgrundlage für den Umgang mit dem (staubförmigen) Produkt sein muss!

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