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Hermann Götsch - Gernot Wurm | Praxiswissen | Fachbeitrag

2.2 Erläuterungen zur EU-Ozon-Verordnung

EU-Bestimmungen

Gemeinschaftsrechtliche Umweltschutzmaßnahme

Die Verordnung (EU) 2024/590 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 2. Februar 2024 über Stoffe, die zum Abbau der Ozonschicht führen (EU-Ozon-Verordnung), die seit dem 11. März 2024 im Gemeinschaftsraum der EU gilt, stellt eine Neufassung der durch sie abgelösten EU-Verordnung (EG) 1005/2009 dar. Sie regelt als gemeinschaftsrechtliche Umweltschutzmaßnahme den Bereich ozonabbauender (ozonschädigender) Stoffe und stellt somit nur mittelbar eine Maßnahme zur Harmonisierung des Binnenmarktes dar.

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