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4.4 F-Gase-Ausbildungsverordnung – Kfz-Klimaanlagen
Die Verordnung über Qualifikationsmaßnahmen in Zusammenhang mit Kfz-Klimaanlagen, BGBl II Nr 234/2010 ausgegeben am 15. Juli 2010, (im Folgenden kurz „F-Gase-Ausbildungsverordnung – Kfz-Klimaanlagen“ genannt), ist eine Durchführungsverordnung des Bundesministers zuständig für Umweltangelegenheiten zum Bundesgesetz über fluorierte Treibhausgase, das mit BGBl I Nr 103/2009 veröffentlicht worden ist (dieses Gesetz wird im Folgenden kurz als „F-Gase-Gesetz“ bezeichnet). Die F-Gase-Ausbildungsverordnung-Kfz-Klimaanlagen richtet sich an alle Personen, die im Kraftfahrzeugsektor tätig sind und dabei auch mit bestimmten „Treibhausgasen“, in der Regel fluorierten Kohlenwasserstoffen als Kältemittel, umgehen, indem sie diese zurückgewinnen.