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4.2 F-Gase-Qualifizierungsverordnung – Kälte-/Klimatechnik (ortsfest und mobil) und Wärmepumpen
Die Verordnung über Qualifizierungs- und Zertifizierungsmaßnahmen im Zusammenhang mit Kälte- und Klimaanlagen sowie Wärmepumpen, BGBl II Nr 2/2011, (im Folgenden kurz „F-Gase-Qualifizierungsverordnung – KälteKlima“ genannt), ist eine Durchführungsverordnung des Bundesministers für Umweltangelegenheiten zum Bundesgesetz über fluorierte Treibhausgase, das mit BGBl I Nr 103/2009 veröffentlicht worden ist (dieses Gesetz wird im Folgenden kurz als „F-Gase-Gesetz“ bezeichnet). Die F-Gase-Qualifizierungsverordnung – KälteKlima richtet sich an alle Personen und Firmen, die im Bereich Kälteanlagen, Klimaanalgen und Wärmepumpen – stationär und mobil – tätig sind und dabei auch mit bestimmten „Treibhausgasen“, also mit fluorierten Kohlenwasserstoffen umgehen. Solche Stoffe kommen in Kälteanlagen, Klimaanlagen und Wärmepumpen häufig zum Einsatz.