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Paul Krajnik - Hermann Götsch | Praxiswissen | Fachbeitrag

3.2.9 Giftinformation (§ 9)

Mit dieser Bestimmung im Biozidproduktegesetz wird den Anforderungen des Artikel 73 der EU-Biozidprodukteverordnung entsprochen. In Österreich gibt es nur eine Vergiftungsinformationszentrale. Es ist deshalb relativ klar, dass diese Stelle, nämlich die Vergiftungsinformationszentrale der Gesundheit Österreich GmbH in Wien diese Aufgaben zur Giftinformation im Bereich der Biozidprodukte übernimmt. Die Aufgabe deckt sich mit den ähnlichen Anordnungen im Chemikaliengesetz 1996, deshalb finden sich dazu in § 9 des Biozidproduktegesetzes auch die entsprechenden Verweise. Die Vergiftungsinformationszentrale verfügt über alle medizinisch wichtigen Informationen zu Biozidprodukten am Markt in Österreich und gibt in Notfällen (Vergiftungsfällen) Auskunft (auch an medizinische Stellen). Die Daten werden nicht zu anderen Zwecken als für das Gesundheitswesen genutzt.

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